Immobilien-Schlichtung

Die Schlichtung ähnelt der Mediation und wird ebenfalls auf Honorarbasis abgerechnet. Während jedoch die Mediation ergebnisoffen der Annäherung der Parteien dient, zielt die Schlichtung von Anfang an auf eine Einigungsvereinbarung, deren Inhalt auch vom Schlichter vorgeschlagen werden kann. Die Grundlage einer Immobilien-Schlichtung kann eine Wertermittlung sein, auf deren Ergebnis der Einigungsvorschlag des Schlichters basiert.
Die schlichtende Person wird in einer gemeinsamen Vereinbarung der Konfliktparteien ernannt. Sie ist neutral, nicht weisungs- oder entscheidungsberechtigt, kann jedoch unterschiedliche Durchführungsmethoden anwenden und als erfahrene und sachkundige Person wohlbegründete Lösungsvorschläge unterbreiten, die die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien berücksichtigen. Eine Schlichtung kann auch durch ein Team aus mehreren Schlichtern durchgeführt werden.
Ein Schlichtungsverfahren sollte nicht mit dem „Schiedsverfahren“ verwechselt werden. Im Schiedsverfahren kann notfalls das Schiedsgericht eine beide Parteien bindende Entscheidung fällen.
In diesen Fällen stehe ich Ihnen als Schlichter zur Verfügung
Bei immobilienbezogenen Konflikten unter Privatpersonen schlichte ich auf der Grundlage meiner immobilienspezifischen Fachkenntnis und der langjährigen Erfahrung in der konsensbezogenen Findung von Lösungen. Bei Schlichtungsverfahren, in denen Unternehmen involviert sind (Bauträger, Architekten, Handwerker, Baufirmen etc.) wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand,, der den Kontakt zu passenden Schlichtungsstellen herstellt.