Mietverwaltung

Die Mietverwaltung unterscheidet sich grundlegend von der WEG-Verwaltung. Diese verwaltet nur das gemeinschaftliche Eigentum einer Gemeinschaft aus WEG-Eigentümern und hat in der Regel nur punktuell Kontakt mit Mietern (Prüfung Mieteingang, Rückstände, Abrechnung). 

Ein Mietverwalter übernimmt als Vertreter des Allein-Eigentümers an dessen Stelle die Betreuung des Immobilieneigentums und ist damit Ansprechpartner für alle Mieter, Dienstleister und Versorger. Der Umfang der Verwaltungstätigkeit ist frei wählbar. Dabei werden die Bereiche der kaufmännischen, technischen und rechtlichen Betreuung abgedeckt. Die Sondereigentumsverwaltung deckt im Bereich des vermieteten Wohnungseigentums die Lücken ab, die durch die WEG-Verwaltung gelassen werden. D.h. alle anfallenden Aufgaben, die innerhalb des Sondereigentums auftreten. 

Die Tätigkeit des Hausverwalters bedarf nach §34c GewO einer Genehmigung durch die Industrie- und Handelskammer. Die fachliche Eignung muss durch eine entsprechende Weiterbildung mit Prüfung nachgewiesen werden.

Wie heisst es so schön? "Coming soon..."

Dieser Geschäftsbereich der Mietverwaltung entwickelt sich derzeit, um das Dienstleistungsangebot abzurunden, und hat seinen Ursprung in der Betreuung familieneigenen, vermieteten Immobilienvermögens. Aus diesem Grund kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der kaufmännischen, technischen und rechtlichen Immobilienverwaltung und der Abwicklung des Tagesgeschäftes aus Eigentümersicht zurückblicken. 

Da diese Tätigkeit jedoch, wie bereits erwähnt, behördlich genehmigt werden muss, schaffe ich derzeit durch eine Weiterbildung die notwendige „offizielle“ Grundlage hierfür. Bis zum Zeitpunkt der behördlichen Genehmigung kann ich Ihnen diese Tätigkeit weder anbieten, noch sie für Dritte ausführen. Wir können uns jedoch, falls Sie daran Interesse haben, bereits im Vorfeld darüber unterhalten und Sie können sich vormerken lassen.

Ich werde mich, sobald die Genehmigung der IHK vorliegt, auf die Mietverwaltung für Allein- oder Gesamthands-Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 bis maximal ca. 50 Wohneinheiten beschränken. Gern arbeite ich hier eng mit Ihrem Family-Office, Private-Office oder Ihren anderen Dienstleistern zusammen.

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