Verpachtung

Was ist der Unterschied zur Vermietung und wieso sollte ich damit einen Makler beauftragen?

Vereinfacht ausgedrückt liegt der Unterschied vor allem in der sogenannten „Fruchtziehung“, die dem Pächter erlaubt ist, dem Mieter jedoch nicht. In verständliches Deutsch übersetzt heisst das, dass dem Pächter deutlich mehr Rechte eingeräumt werden, insbesondere das Recht der Erwirtschaftung von Gewinnen und Erträgen.

Pachtverträge sind z.B. in der Gastronomie, Landwirtschaft, bei Fischerei-Gewässern, Kleingärten und natürlich im Gewerbe üblich. Sind Privatpersonen involviert, gilt natürlich ggfs. das BGB. 

Aber Pachtverträge gelten „nicht wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien“. Da sind Sie nicht automatisch Verbraucher (Privatperson). Der Teufel steckt im Detail, denn neben dem BGB können hier auch eine Vielzahl anderer Vorschriften und Gesetze wirken. Beispielhaft seien hier das HGB, das BJagdG, das BKleinG genannt. Pachtverträge sollten gut durchdacht sein und im Zweifelsfall juristisch geprüft werden.

Wenn Sie sich zutrauen, alle Eventualitäten und Fallstricke im Vertragswerk im Blick zu haben, sowie die Bonität Ihres eventuellen Gewerbemieters, Pächters oder seines Unternehmens zu prüfen, hält Sie nichts davon ab, das auch selber zu erledigen. Andernfalls wäre eine gute Beratung zu möglichen Stolperstellen und „Dealbreakern“ aus meiner Sicht vielleicht doch keine allzu schlechte Idee…

Da auch ich ohne die berühmte Kristallglaskugel auskommen muss, verlasse ich mich stattdessen auf eine professionelle Vorbereitung und Erfahrung. Durch meine Mitgliedschaft bei Creditreform kann ich die Bonität des möglichen Vertragspartners prüfen und sein Unternehmen durchleuchten. 

Ergänzt durch die Hinzuziehung erfahrener Dipl.-Kaufleute, Bilanzprüfer, Steuerberater, Finanzexperten und Juristen, sowie eine gewissenhafte Markt- und Immobilienanalyse schaffe ich für Sie die solide Grundlage eines möglichst problemlosen Miet- und Pachtvertrages.

Stichwort: Maklerprovision

Das bei den meisten Wohnimmobilien gültige, sogenannte „Bestellerprinzip“, bei dem der Vermieter die Maklerprovision bezahlen muss, kommt weder bei der Vermietung noch der Verpachtung von Gewerbeimmobilien zur Anwendung. Trotzdem wird sie in den häufigsten Fällen durch den Vermieter/Verpächter übernommen. 

Die Höhe der Provision, die bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Gewerbemiet- oder Pachtvertrages in Rechnung stelle, wird von mir im Rahmen der Vor-Analyse und Aufwandskalkulation berechnet und im Gespräch mit Ihnen festgelegt.

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