Gutachten

Gutachten werden zu unterschiedlichsten Anlässen benötigt. Im Immobilienbereich können das neben einem Wertgutachten auch unter anderem Schadensgutachten, Prognosegutachten,  Drittverwendungsgutachten und viele mehr sein. Die bekanntesten Gutachten sind sicherlich das sogenannte Verkehrswertgutachten und das Bauschadensgutachten. Auch im Umfang der Ausarbeitung können sich Gutachten unterscheiden. Je nach Verwendungszweck ist es ausführlicher und umfangreicher oder auch auf einen Teilaspekt reduziert

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB (basierend auf den Vorgaben des BauGB und der ImmoWertV) besteht aus mindestens 3 Teilen. Diese sind die eigentlichen Berechnungen, die Würdigung (sachverständige Einordnung und Bewertung der spezifischen Umstände, wie z.B. Zustand, Lage, Verwendbarkeit, rechtliche und bauliche Gegebenheiten) und die Begründungen (Wahl der Wertermittlungsverfahren, Ab- und Zuschlagshöhen, Wertermittlungsfaktoren etc.) 

Ein Verkehrswertgutachten ist also sozusagen die um Erläuterungen und Begründungen erweiterte Verkehrswertermittlung.

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