Was genau ist denn ein "Sachverständiger" oder "Gutachter"?

Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind nicht rechtlich geschützt. Der Begriff „Sachverständiger“ wird jedoch in einigen Gesetzestexten verwendet und gilt daher eher als offizielle Bezeichnung. Ich persönlich unterscheide damit zwischen der sachverständigen Tätigkeit an sich und dem Erstellen von Gutachten im Besonderen.

Eine als „sachverständig“ bezeichnete Person gilt als mit überdurchschnittlichem Fachwissen, sowie besonderer Kompetenz in einem speziellen Fachgebiet ausgestattet. Es gibt Sachverständige ohne besonderen Nachweis oder mit Lehrgang, Diplom-Sachverständige (DIA), zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024, durch die IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und noch einige Bezeichnungen mehr. 

Hinzu kommen noch jede Menge Internetplattformen, die Sachverständigenleistung im Schnellverfahren anbieten. Aber je spezieller Ihr persönliches Anliegen, desto weniger hilfreich sind Sachverständige und Unternehmen, die für wenig Honorar eine große Masse an Kunden „durchschleusen“. Das ist nicht grundsätzlich schlecht – die Individualität und die eigentlich dringend notwendige Berücksichtigung individueller Merkmale bleiben dabei meist auf der Strecke…  

Was für ein Sachverständiger bin nun ich?

Wertermittlungen zu diversen Anlässen fertige ich seit meiner Lehre zum Bankkaufmann an. Im Jahr 2000 fasste ich den Entschluss, mich noch tiefer in die Tätigkeit des Sachverständigen und die Wertermittlung einzuarbeiten. Dazu habe ich von 2001 bis 2003 ein berufsbegleitendes Kontaktstudium zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg absolviert, die an einigen wissenschaftlichen Schnittstellen (z.B. Volkswirtschaft) sehr eng mit der Universität Freiburg zusammenarbeitet.

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