Gutachten - Wertermittlung

„Die Wertermittlung stellt die Kunst des Sachverständigen dar, einen reellen Preis zu prognostizieren (i.d.R. den Verkehrswert nach §194 BauGB). In einem Gutachten werden die Daten der Immobilie, persönliche Eindrücke durch eine ausführliche Besichtigung, eventuell vorhandene Mängel und Erfahrungswerte, sowie aktuelle Marktdaten wohlbegründet und nachvollziehbar miteinander in Beziehung gesetzt, und alle besonderen Punkte und individuellen Tatsachen gewürdigt. Grundlagen sind hier unter anderem die gesetzlichen Vorschriften der ImmoWertV und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen.“

Auf der Suche nach Hilfe finden Sie im Internet sehr günstige Angebote, die mit dem schnellen Vergleich von tausenden Objekten in ihren Datenbanken werben. Zwangsläufig bleibt die Individualität jeder Immobilie auf der Strecke und die tatsächliche Vergleichbarkeit all dieser Objekte ist fraglich.

Eintscheidungen, bei denen Immobilien eine Rolle spielen, drehen sich immer um hohe, meistens sogar existenzielle Werte. Die solide Basis hierbei sollte die fundierte Ermittlung des Wertes unter Berücksichtigung aller Umstände sein.

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch ist selten notwendig. Eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung aus meiner Sicht immer.

Hier ist eine sachverständige Bewertung nötig:

– Verkauf
– Kauf
– Vermietung
– Mieterhöhung
– Mietminderung
– Schenkung
– Erbfall
– Pflegefall
– Scheidung
– Mediation
– Schlichtung
-Schiedsverfahren
– Versteigerung
– Vermögensplanung
– Planungssicherheit
– steuerliche Relevanz
– drohende Insolvenz
– Firmengründung
– Firmenverkauf
– Modernisierung
– Teilung nach WEG
– Beleihung
– Finanzierung

 

Teilbereiche

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